Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben auch an besonders heißen Tagen kein Recht auf Hitzefrei. Bei Temperaturen zwischen 30 und 40 Grad müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf achten, die Belastungen durch die Hitze zu mildern. Passende Kleidung ist dabei entscheidend, wobei es je nach Tätigkeit unterschiedliche Vorschriften gibt.
Sendungshinweis:
„Gut Gelaunt in den Tag“, 31.7.2025
Welche Kleidung angemessen ist, hängt stark von der Tätigkeit ab. Bei Arbeiten im Freien sind andere Regeln zu beachten als in einem klimatisierten Büro. Grundsätzlich gibt es betriebliche Bekleidungsregeln und Vorschriften aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes. Schutzkleidung, wie Helme oder schwere Arbeitsschuhe, muss auch bei Hitze getragen werden, um Unfälle zu vermeiden.
Regelungen für Arbeiten im Freien
Im Freien ist es wichtig, luftdurchlässige, UV-sichere Kleidung zu tragen. Weites Gewand in hellen Farben und schweißaufsaugendes Material sind empfehlenswert. Eine Kopfbedeckung mit guter Durchlüftung sollte nicht vergessen werden. Arbeitgeber müssen für Sonnenschutzmittel und Schutzhandschuhe sorgen.
Abgesehen von Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes gibt es keine gesetzlichen Regelungen über Arbeitskleidung. Die Kleidung sollte dem Arbeitsplatz und der Art des Betriebes angepasst sein. In Banken und Kanzleien ist förmlichere Kleidung gefragt, während in einem Teenie-Kleider-Shop ein lockerer Stil akzeptabel ist.
Dienstuniformen und Arbeitskleidung – Pflicht?
Das Tragen von Dienstuniformen oder Arbeitskleidung muss im Arbeitsvertrag vereinbart werden. In manchen Fällen ist es offensichtlich, dass Arbeitskleidung zu tragen ist, wie bei Piloten oder Flugbegleitern. Auch bei Hitze sind Bekleidungsvorschriften einzuhalten, wobei in Absprache mit dem Chef oft eine Lockerung möglich ist.
Die Arbeiterkammer empfiehlt, sich bei Arbeitsbeginn im Betrieb umzusehen und den vorherrschenden Kleidungsstil zu beachten. Dies fördert ein angenehmes Betriebsklima und hilft, sich an die Erwartungen des Arbeitgebers anzupassen.