Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich zunächst Entgeltfortzahlungen vom Arbeitgeber sowie Krankengeld von der zuständigen Krankenkasse. Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten, ausgenommen geringfügig Beschäftigte ohne entsprechende Zusatzversicherung.
Sendungshinweis:
„Gut Gelaunt in den Tag“, 26.2. 2026
Arbeitgeber sind verpflichtet, für die ersten sechs bis zwölf Wochen eines Krankenstandes die volle Entgeltfortzahlung zu leisten. Danach erfolgt eine halbe Entgeltfortzahlung über vier Wochen. Ergänzend dazu kann Krankengeld von der Krankenkasse beansprucht werden. Geringfügig Beschäftigte, die nicht mehr als 551 Euro monatlich verdienen, haben nur mit einer Zusatzselbstversicherung Anspruch auf Krankengeld. Bei freien Dienstverträgen entfällt die Entgeltfortzahlung, weshalb Krankengeld bereits ab dem vierten Krankheitstag möglich ist. Ein entsprechender Antrag muss bei der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eingereicht werden.
Krankengeld muss beantragt werden
Für die Beantragung von Krankengeld müssen der ÖGK relevante Dokumente wie Krankenmeldung und ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Arbeits- und Entgeltbestätigung auszustellen, die essenziell für die Krankengeldberechnung ist. Falls diese vom Arbeitgeber nicht bereitgestellt wird, kann dies unter bestimmten Umständen durch Lohnzettel ersetzt und eine vorläufige Zahlung beantragt werden.
Beispiele und Höchstdauer
Eine Einzelhandelsverkäuferin mit einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro erhält zu Beginn des Krankenstandes die volle Lohnfortzahlung. Für die folgenden vier Wochen erhält sie die Hälfte ihres Entgelts sowie halbes Krankengeld, etwa 1700 Euro. Nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhält sie das volle Krankengeld von etwa 1400 Euro monatlich. Das Krankengeld wird maximal 52 Wochen gezahlt, bei chefärztlicher Zustimmung kann es auf 78 Wochen verlängert werden.
Nach Erreichen der Krankengeld-Höchstdauer gibt es Optionen für die Wiedereingliederung in das Berufsleben oder die Beantragung von Reha-Geld bzw. Invaliditätspension. Für einen erneuten Anspruch auf Krankengeld ist nach 13 Wochen eine neue Versicherungszeit notwendig, wobei eine Verbesserung des Gesundheitszustands nachgewiesen werden muss.