Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben zahlreiche Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen. Dazu zählen laut der neuen Verordnung unter anderem mobile Beschattungseinrichtungen, Jobrotation und längere Pausen. Auch die Arbeitsschwere sollte angepasst werden, um gesundheitliche Belastungen zu reduzieren. Persönliche Schutzmaßnahmen wie UV-sichere Kleidung und Sonnencreme sind essenziell. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen zudem über die möglichen Risiken informiert und in Präventionsmaßnahmen unterwiesen werden.
Sendungshinweis:
„Gut Gelaunt in den Tag“, 18.6. 2026
Vorsorge gegen UV-Strahlung
Ein erhöhtes Bewusstsein für die Gefahren der UV-Strahlung ist notwendig, da diese zu schweren gesundheitlichen Schäden wie Hautkrebs führen kann, der in Österreich als Berufskrankheit anerkannt ist. WHO-Empfehlungen werden berücksichtigt, wonach bereits bei einem UV-Index von drei bis fünf Maßnahmen getroffen werden sollten. Die Vorhersagen können auf Plattformen wie GeoSphere Austria eingesehen und zur Planung der Arbeiten genutzt werden. Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner spielen eine zentrale Rolle bei der Aufklärung und Vorsorge im Rahmen des Hitzeschutzplans.
Betrieblicher Hitzeschutzplan
Im Betrieb sind Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte als Ansprechpartner besonders wichtig. Sie unterstützen die Einhaltung der Vorschriften und helfen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen oder schwangere Frauen sollten speziell in die Vorsorge einbezogen werden. Bei Missachtung der Hitzeschutzvorschriften kann die Arbeitsinspektion zur Durchsetzung der Maßnahmen hinzugezogen werden.