Mit Beginn des Sommers erhalten viele Schülerinnen und Studenten die Chance, praktische Erfahrungen zu sammeln. Allerdings sind nicht alle sommerlichen Arbeitsverhältnisse gleich. Es gibt Unterschiede zwischen Praktika, Ferienjobs und Sommerjobs, die sich entscheidend auf Bezahlung und Versicherungsschutz auswirken können.
Sendungshinweis:
„Gut Gelaunt in den Tag“, 2.7. 2026
Ferien- und Sommerjobs sind meist gewöhnliche Beschäftigungsverhältnisse. Praktika hingegen sind oft Teil einer Ausbildung, unabhängig davon, ob sie an einer Schule oder Universität stattfinden. Häufig werden sie unterschiedlich bezahlt, in manchen Fällen sind sie sogar unbezahlt.
Versicherung im Ferialjob
Ein Ferialjob ist in vielerlei Hinsicht eine reguläre Beschäftigung. Wenn das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro nicht überschreitet, besteht lediglich Unfallversicherungsschutz. Bei einer Überschreitung greift die Vollversicherung mit Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Besonders bedeutsam ist die Einzahlung in das Pensionskonto.
Sonderregelungen bei Praktika
Bei unbezahlten Praktika greifen in der Regel nur die Schülerunfallversicherungen. Nach einer Hochschulausbildung sind Pflichtpraktikanten generell vollversichert, unabhängig von der Vergütung. In der Gastronomie müssen Praktikantinnen und Praktikanten stets nach Kollektivvertrag entlohnt werden, wobei die Frage der Geringfügigkeitsgrenze eine Rolle spielt.
Im Falle von Unsicherheiten oder Ungerechtigkeiten bei Ferialjobs sollen Betroffene nicht zögern, nachzufragen. Ansprechpartner sind Betriebsräte, die Gewerkschaft oder Arbeiterkammer.