Ein kostenloser Rücktritt von einer Reisebuchung ist möglich, wenn der Urlaubsantritt zeitlich nah zur Gefahrensituation liegt und die gebuchte Region tatsächlich betroffen ist. Reisewarnungen des Außenministeriums oder seriöse Medienberichte, die auf eine unmittelbare Gefahr hinweisen, dienen als wichtige Indikatoren.
Sendungshinweis:
„Gut Gelaunt in den Tag“, 16.7. 2026
Sollte eine Fluglinie einen Flug annullieren, haben Passagiere laut EU-Fluggastrechteverordnung die Wahl zwischen der Rückerstattung der Ticketkosten oder einer anderweitigen Beförderung. Zusätzlich stehen ihnen Betreuungsleistungen zu und es besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro, abhängig von der Entfernung.
Stornogebühren und Maßnahmen
Bei Absagen von Pauschalreisen fallen in der Regel Stornogebühren an. Eine Reisestornoversicherung kann helfen, die Kosten bei plötzlich auftretenden Hindernissen wie Erkrankungen zu decken. Bei reinen Flugbuchungen sind Steuern und Gebühren rückforderbar, wenn der Flug nicht angetreten wurde.
Verspätung und Entschädigung
Bei Abflugverspätungen von mehr als fünf Stunden ermöglicht die EU-Verordnung einen Rücktritt vom Beförderungsvertrag mit vollständiger Rückerstattung der Ticketkosten. Hinzu kommt bei Ankunftsverspätungen von über drei Stunden ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen, es sei denn, ein außergewöhnlicher Umstand liegt vor, wie ein Streik fremden Personals.
Reklamationen bei Reisemängeln
Urlauber sollten Mängel vor Ort sofort reklamieren, um Abhilfe zu schaffen. Dokumentationen der Mängel, etwa durch Fotos, sind hilfreich. Nach Rückkehr kann eine Preisminderung beim Reiseveranstalter gefordert werden, orientiert an der Frankfurter Tabelle, wobei Bargeld vorzuziehen ist, ein Gutschein muss nicht akzeptiert werden.