Trotz gesetzlicher Bremserhöhungen bleibt der Mietanstieg ungebremst. Um den Mietanstieg einzudämmen, trat seit 2016 eine Reihe von Inflationslinderungs- und Pandemiefolgenlinderungsgesetzen in Kraft, die Mietzinsanpassungen regulieren sollen. Jedoch wirkten diese Eingriffe zunächst nur bei Altbaumietverträgen und erst ab 2026 auf alle Verträge. Laut Clemens Berger von der Arbeiterkammer Wien erweisen sich vor allem Befristungen als Schlupflöcher, da sie es Vermietern ermöglichen, nach Ende der Vertragsfrist neue, höhere Mietzinsen vorzuschlagen.
Sendungshinweis:
„Gut Gelaunt in den Tag“, 13.8. 2026
Herausforderungen im Mietrecht
Ein großes Problem sei die Intransparenz im Mietrecht, welche es Mietern schwer mache, rechtsgültige Mietzinsen zu überprüfen. Die Arbeiterkammer Wien bietet zwar Dienstleistungen wie den Altbaumietencheck und kostenlose Unterstützung bei Verfahren an. Dennoch sei die Straflosigkeit ein großes Hindernis: „Mietwucher bleibe oft ungeahndet, da fehlende Sanktionen Vermieter nicht abschrecken, überhöhte Mietpreise zu verlangen.“
Forderungen und Blick in die Zukunft
Die Arbeiterkammer fordert strengere Kontrollen und Sanktionen. Unter anderem schlägt Berger eine jährliche Kappung der Mietzinsanpassung auf zwei Prozent vor, entsprechend der EZB-Inflation. Zudem sollen klare Mietzinsobergrenzen und die Abschaffung von Befristungen bei kommerziellen Vermietern eingeführt werden. Angesichts der Herausforderungen durch den Klimawandel wird auch die Verantwortung für Kühlsysteme und die Kosten für ökologische Sanierungen ein zentrales Thema sein. Es gelte zu verhindern, dass diese Kosten ungebremst an die Mieter weitergegeben werden.