Das Teilpensionsmodell ist für reguläre Pensionen, die Korridorpension, die Langzeitversichertenpension sowie die Schwerarbeitspension verfügbar. Ausgeschlossen davon sind jedoch die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen, die eigene Regelungen hinsichtlich einer Erwerbsaufnahme haben. Diese flexible Anpassung unserer Arbeitszeiten erfolgt ausschließlich in Kombination mit einer unselbständigen Beschäftigung. Selbstständige Arbeitnehmer können ein geringfügiges Zusatzgehalt beziehen, dieses jedoch neben einer unselbständigen Teilzeittätigkeit. Der Vorteil liegt darin, dass die restliche Pension weiterhin wächst und so langfristig ein höheres Einkommen ermöglicht wird.
Sendungshinweis:
„Gut Gelaunt in den Tag“, 20.8. 2026
Finanzielle Vorteile und Berechnung
Ein praxisnahes Beispiel veranschaulicht die finanziellen Auswirkungen: Eine Person mit einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro könnte in die Korridorpension eintreten und 2.700 Euro erhalten. Würde diese Person sich für 50 Prozent der Korridorpension entscheiden und ihre Arbeitszeit entsprechend reduzieren, läge die monatliche Nettodifferenz nur bei 85 Euro zum vollen Gehalt. Durch das Fortschreiben des Pensionskontos steigt die endgültige Pension über zwei Jahre um rund acht Prozent. Allerdings ist zu beachten, dass aufgrund einer doppelten Einkunftsquelle ohne adäquate steuerliche Berücksichtigung mit Nachzahlungen bei der Arbeitnehmerveranlagung zu rechnen ist, weshalb eine vorherige Steueranpassung angeraten wird.
Unterstützung durch die Arbeiterkammer
Um die Entscheidung zu erleichtern, bietet die Arbeiterkammer einen Teilpensionsrechner an. Dieser ermöglicht eine Simulation verschiedener Szenarien, um die optimale Pensionsvariante zu ermitteln. Dazu gehört auch ein Blick auf das Gesamteinkommen und die Auswirkungen auf die endgültige Pension. Interessierte können diesen Rechner online nutzen, um Klarheit über die möglichen finanziellen Veränderungen zu bekommen.