Die Vorwürfe gegen den Mediziner sind breit gefächert: fragwürdige Verschreibungspraktiken, übergriffiges und herablassendes Verhalten und das Bloßstellen von Patientinnen im Internet als Reaktion auf deren schlechte Bewertungen. Bisher gab es keine Konsequenzen für den Kassenarzt. Schon vor zwölf Jahren, als es noch die Wiener Gesundheitskasse gab, hat diese dem Disziplinarrat der Österreichischen Ärztekammer Patientinnenbeschwerden gemeldet.
Leistungsverrechnung wird geprüft
Jetzt schaltet sich die Österreichische Gesundheitskasse ein, sagte deren Obmann Andreas Huss im Ö1-Mittagsjournal nach einem „Dossier“-Bericht am Freitag. „Den Fall werden wir uns auf alle Fälle ganz genau ansehen, was die Vorwürfe betrifft.“ Sollten sich die Vorwürfe erhärten, würde man mit der Ärztekammer über eine Auflösung des Kassenvertrags sprechen, so Huss.
Vorwürfe gegen Gynäkologen: ÖGK prüft
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) prüft die Vorwürfe gegen einen Wiener Gynäkologen. Seit Jahren gibt es Beschwerden über den Arzt. Die ÖGK könnte gemeinsam mit der Ärztekammer dann das Vertragsverhältnis auflösen, berichtete die Rechercheplattform „Dossier“.
Geprüft wird auch, ob der Arzt dieselben Leistungen der Kasse und den Patientinnen privat verrechnet hat. „Bei nachweislichem Betrug können wir natürlich auch das Vertragsverhältnis alleine auflösen. Das ist keine Frage, aber es ist natürlich immer besser und sicherer, wenn wir das gemeinsam mit der Ärztekammer machen, weil natürlich auch die Standesvertretung kein Interesse hat, dass wir solche Ärzte unter Vertrag haben“, sagte Huss. Der Arzt wollte auf Nachfrage am Freitag keine Stellungnahme abgeben.
Ministerium prüft Disziplinarakten
Aus der Ärztekammer hieß es auf Nachfrage: „Zum gegenständlichen Fall können aus rechtlichen Gründen keine näheren Auskünfte erteilt werden.“ Das Gesundheitsministerium scheint der Ärztekammer in der Causa nun aber genauer auf die Finger schauen zu wollen. In einer Stellungnahme hieß es, man habe die Disziplinarakten des Arztes bei der Ärztekammer angefordert und werde diese sorgfältig prüfen. „Sollten seitens der Disziplinarbehörde Versäumnisse vorliegen, werden wir umgehend die Herstellung des gesetzeskonformen Zustandes seitens der zuständigen Stellen einfordern.“
Das Gesundheitsministerium kündigte zudem generell mehr Transparenz bei Disziplinarverfahren an. Es gebe Handlungsbedarf bei der Berichtspflicht der Ärztekammer gegenüber dem Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde, hieß es. Auch der Beschwerdeweg für Patientinnen und Patienten soll erleichtert werden, diskutiert wird etwa eine zentrale Stelle, bei der alle Meldungen über Missstände, die in diversen Ombuds- und Beschwerdestellen eingehen, zusammenlaufen und dort gespeichert werden.