ME/CFS-Betroffene mit Augenmaske und Gehörschutz in Bett liegend
Deutsche Gesellschaft für ME/CFS/Lea Aring
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GERICHT

ME/CFS: OLG übt Kritik an Gutachten

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat in einem von einer ME/CFS-Betroffenen gegen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) geführten Verfahren wegen Entzugs des Rehageldes deutliche Kritik am vom Gericht eingesetzten Sachverständigen geübt. Das Ersturteil wurde aufgehoben.

Gutachter seien gefordert, sich mit dem aktuellen medizinischen Wissensstand auseinanderzusetzen, ebenso mit den Befunden der behandelnden Ärzte, so die Arbeiterkammer (AK), die die Patientin im Verfahren vertrat. Der von der schweren Multisystemerkrankung ME/CFS betroffenen Frau war das Rehageld (die vorübergehend gewährte Berufsunfähigkeitspension) im Jahr 2021 gewährt worden. 2024 entzog ihr die PVA dieses dann wieder.

Begründet wurde das damit, dass es der Frau gesundheitlich wieder besser gehe und sie arbeitsfähig sei, berichtete die Arbeiterkammer am Dienstag in einer Aussendung. Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht hatte zunächst die Entscheidung der PVA bestätigt. Die ME/CFS-Patientin wandte sich daraufhin an die AK Wien, um mit Hilfe der Kammer gegen dieses Urteil vorzugehen.

Urteil durch OLG wieder aufgehoben

Nach einer Berufung kam das OLG Wien Ende Oktober zu dem nun vorliegenden „klaren Befund“, mit dem das OLG „dem Gericht erster Instanz und den Gutachterinnen und Gutachtern der PVA eine Abfuhr erteilte“, hieß es seitens der AK. Das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts wurde vom OLG aufgehoben und zu einer neuerlichen Entscheidung an dieses zurückverwiesen.

Gutachter müssen sich mit Wissenschaft auseinandersetzen

Laut dem OLG-Beschluss müssen Gutachterinnen und Gutachter sich sowohl mit allen Privatbefunden „nachvollziehbar“ auseinandersetzen sowie den aktuellen medizinischen Wissensstand beachten: Die vom Gericht beigezogenen Sachverständigen treffe die Verpflichtung, „ihre Gutachten nach dem letzten Stand der Wissenschaft zu erstatten“, schrieb das OLG.

Der (vom Erstgericht bestellte) Gerichtsgutachter habe laut OLG jedoch unter anderem nicht nachvollziehbar erklären können, warum das von der Betroffenen im Verfahren vorgelegte u .a. von Wissenschaftern der MedUni Wien und der Berliner Charite verfasste wissenschaftliche D-A-CH-‚Konsensusstatement‘ zu ME/CFS „nicht den Stand der Medizin wiedergeben soll“.

Arbeiterkammer kritisiert Argumentation des Gutachters

Auch habe der Sachverständige ausgeführt, dass es für das zentrale Symptom wie Post-Exertional Malaise (PEM) – eine Verschlechterung der Symptome nach körperlicher oder geistiger Anstrengung – „keine konkreten Untersuchungen“ gäbe. Laut AK seien diese zentralen Symptome wie PEM seitens des Gutachters „einfach ignoriert“ worden. „Auch mache er keine Labor- oder immunologischen Untersuchungen, weil dies nicht in sein Fachgebiet falle“, schreibt das OLG zu den Angaben des Gutachters.

Das Gericht betonte, der Gerichtssachverständige wäre „veranlasst gewesen, auf fehlende Befunde hinzuweisen bzw. diese – bei allfälliger Fachüberschreitung – anzuregen oder (…) direkt zu veranlassen“. Kritisch beurteilte das OLG auch die Schlussfolgerung des Gutachters, wonach die von einem Internisten objektivierte POTS-Diagnose (eine bei ME/CFS oft vorkommende Kreislaufstörung) „kein Hinweis gewesen sei, sich ME/CFS ‚genauer anzuschauen‘“. Und: „Auch wenn es sich bei POTS um eine fachfremde Diagnose handeln mag, hätte er diese für die aus seinem Fachgebiet zu beurteilende Erkrankung zu berücksichtigen gehabt.“

Laut AK wurden Rechte von ME/CFS-Betroffenen gestärkt

Im (beim Erstgericht) nun fortzusetzenden Verfahren werde sich der Gerichtssachverständige „nachvollziehbar“ und „inhaltlich“ mit den Privatbefunden und den zentralen Aussagen des interdisziplinären Statements „auseinanderzusetzen haben, insbesondere zu den erörterten Diagnosemöglichkeiten“, verwies das Gericht unter anderem auf die erwähnten Symptome.

Die AK sprach angesichts des OLG-Beschlusses von einem „wichtigen Etappensieg“: Das OLG habe damit klargestellt, dass Gutachterinnen bzw. Gutachter alle vorgelegten Befunde und den aktuellen medizinischen Wissensstand „genau und nachvollziehbar prüfen“ müssen. Der Beschluss sei daher ein „wichtiges Signal für zukünftige Verfahren“.

Auch Recherche wies auf Probleme mit PVA-Gutachten hin

Auf Probleme mit der Gewährung von Versicherungsleistungen seitens der PVA bei ME/CFS- und Post-Covid-Patienten hatte bereits eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und Dossier im Mai hingewiesen. In den damals dem Recherchekollektiv zugespielten und ausgewerteten Fällen wurden 79 Prozent der Anträge abgelehnt (oder bereits gewährte Leistungen entzogen). Die Diagnosen ME/CFS bzw. Post Covid wurden bei mehr als der Hälfte der Gutachten komplett negiert und bei rund 40 Prozent in eine psychische bzw. psychosomatische Diagnose abgeändert.

Auf Probleme deutete auch eine Anfragebeantwortung der zuständigen Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) von Anfang November hin. Laut der damaligen Auskunft ist die Ablehnungsquote von Anträgen auf Rehageld oder Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension auch unter jenen Patienten hoch, denen die PVA-Gutachter die Diagnose ME/CFS zubilligen: Die Ablehnungsquote stieg hier von 57 Prozent im Jahr 2022 auf 66 Prozent im Jahr 2024. In den Jahren davor (mit noch sehr wenig durch die PVA diagnostizierten ME/CFS-Fällen) lag die Ablehnungsquote nur zwischen 27 und 50 Prozent.