Außenliegende Rollläden und Lamellenbehänge bzw. Jalousien sowie vertikale Fassadenmarkisen und Fensterläden können dabei helfen, die Wohnung in den heißen Sommermonaten kühl zu halten. Personen, die sich nachträglich so einen Sonnenschutz montieren lassen möchten, können dafür die Sonnenschutzförderung der Stadt Wien beantragen. Gefördert werden 50 Prozent der anfallenden Kosten, maximal 1.500 Euro je Wohneinheit. Ein Antrag ist jederzeit bei der Wohnbauförderungsstelle möglich.
Rechnung darf nicht älter als sechs Monate sein
Antragsberechtigt sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter und Nutzungsberechtigte einer Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau in Wien, die ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Wohnung führen. Bei Mietwohnungen muss die Zustimmung der Hauseigentümerin bzw. des Hauseigentümers zur Montage vorliegen. Die für die Förderung vorgelegte Rechnung der Sonnenschutzeinrichtung darf nicht älter als sechs Monate sein.
Die Förderung kann auch ein zweites Mal in Anspruch genommen werden, wenn der Einbau der Sonnenschutzeinrichtungen schrittweise stattfindet, sofern der Maximalbetrag von 1.500 Euro je Wohneinheit noch nicht erreicht wurde. Alle Rechnungen, die von Montagefirmen gelegt werden, können zur Förderung herangezogen werden. Reine Materialkosten mit Eigenleistungen können nicht in Rechnung gestellt werden. Innerhalb von Schutzzonen muss eine entsprechende Bewilligung vorliegen.
Kein Mindestalter für Wohnhaus
Seit 2020 wurde die Förderung bereits über 22.000 Mal in Anspruch genommen. Ausbezahlt wurden insgesamt über 25 Millionen Euro. Auch heuer wurden laut Stadt Wien bereits über 1 Million Euro für Sonnenschutzmaßnahmen ausbezahlt. Seit Inkrafttreten der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 gilt außerdem kein Mindestalter für das Bestandsgebäude mehr.