Ob eine Sackgasse in der Donaustadt, der Parkplatz eines stillgelegten Gasthauses im zweiten Bezirk oder Firmen-Parkplätze in Penzing: Wer auf diesen oft schlecht gekennzeichneten Einfahrten oder Parkplätzen gewendet hat oder nur kurz stehen geblieben ist, hat kurz danach Post bekommen. In einem Anwaltsbrief wurde häufig mit einer Besitzstörungsklage gedroht, die man durch das Zahlen eines meist dreistelligen Betrages abwenden konnte.
ÖAMTC: Entspannung auf „Hotspots“
Der VKI hat jetzt im Auftrag des Sozialministeriums einen Vergleich mit einer Unternehmensgruppe geschlossen. Diese hat erklärt, keine überhöhten und schikanösen Forderungen zu stellen, sagte die für Konsumentenschutz zuständige Staatssekretärin, Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). „Das bedeutet, dass diese Parkplatzabzocke tatsächlich nicht mehr durchgeführt werden darf, dass sie unterlassen werden muss.“
VKI erreicht Vergleich in Parkplatzabzock-Causa
Im Kampf gegen „Parkplatzabzocke“ hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen Erfolg verzeichnet. Er schloss einen gerichtlichen Vergleich mit einem Unternehmen ab. Das Unternehmen muss nun überhöhte und schikanöse Forderungen unterlassen.
„Mit dem Vergleich hoffen wir jetzt, dass zumindest einmal dieser Hotspot oder diese Hotspots, die von der Gruppe betreut worden sind, nicht mehr relevant sind. Es gibt halt noch ein paar andere Baustellen, die sich vielleicht in den nächsten Wochen klären“, sagte der ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. So gibt es auch seitens der Arbeiterkammer ähnliche Klagen wie jene des VKI im Auftrag des Sozialministeriums.
Gesetzesänderung verbessert Lage
Eine Gesetzesänderung, die seit Jänner in Kraft ist, soll das Geschäftsmodell unrentabel machen. Durch niedrigere Gerichtsgebühren und Anwaltsbemessungsgrundlagen muss man vor Gericht maximal 200 Euro zahlen, dem Anwalt bleibt nur ein Teil davon. „Es ist auf jeden Fall ein ganz wichtiger Schritt für die Bürgerinnen und Bürger, weil es tatsächlich mittlerweile ein Geschäftsmodell gewesen ist“, so Königsberger-Ludwig.
In den vergangenen Jahren hätten sich beim ÖAMTC zahlreiche Mitglieder wegen solcher Briefe gemeldet, sagte Hoffer. Das habe sich geändert: „Die Fälle, die seit dem 1. Jänner 2026 an uns herangetragen werden, sind erheblich weniger und gestalten sich auch durchaus nicht mehr ganz so schikanös wie die ursprünglichen.“ Offen ist laut ÖAMTC nun, ob nun neue kreative Wege der Parkplatzabzocke gefunden werden. Das Gesetz ist auf fünf Jahre befristet, um auch nachschärfen zu können.