Wie berichtet, werden dem Gynäkologen von zahlreichen Patientinnen unter anderem unethisches Verhalten und mutmaßliche Doppelabrechnungen vorgeworfen. Die ÖGK will dem Gynäkologen nun nicht nur den Kassenvertrag mit Ende Juni kündigen, wogegen der Arzt Einspruch erhoben hat, sie zeigte ihn im März auch an, wie ORF Wien in Erfahrung bringen konnte. Die Anzeige werde „derzeit überprüft“, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien gegenüber ORF Wien.
ÖGK zeigte umstrittenen Gynäkologen an
Die Causa rund um jenen Wiener Gynäkologen, dem die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) den Kassenvertrag entziehen will, ist um eine Facette reicher. Die ÖGK zeigte den Arzt im März auch an.
Ob die Anzeige mit der mutmaßlichen Doppelabrechnung in Zusammenhang steht, wollte die ÖGK nicht bestätigen. Sein Mandant habe sich nichts zu Schulden kommen lassen, was eine Strafanzeige rechtfertigen würde, sagte der Anwalt des Frauenarztes, Christoph Völk, auf Anfrage. Er gehe deshalb davon aus, dass die Anzeige ausschließlich dazu diene, „die Reputation meines Mandanten vor einer Verhandlung vor der Landesschiedskommission bezüglich seines Kassenvertrages zu schädigen“.
Arzt bestreitet alle Vorwürfe
Der Gynäkologe ist kein unbeschriebenes Blatt. Vor zwei Jahren wurde er von der Datenschutzbehörde mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro bedacht, weil er die Erkrankung einer Patientin im Internet öffentlich gemacht hatte, nachdem sie eine schlechte Bewertung über ihn geschrieben hatte.
Hinzu kommen mutmaßliche Doppelabrechnungen und die Verrechnung von Untersuchungen bei der ÖGK, die nie vorgenommen wurden, zudem ein mutmaßlich fragwürdiger Umgang des Arztes, von dem zahlreiche Patientinnen berichten, auch gegenüber ORF Wien. Die Frauen sprechen von übergriffigem, unethischen Verhalten und Beleidigungen. Der Arzt bestreitet alle Vorwürfe.
Kritik an Schweigen der Ärztekammer
Die Ärztekammer will auf Anfrage keinen Kommentar zur eingebrachten Anzeige abgeben. Auch, ob es gegen den Arzt bereits Disziplinarverfahren gegeben habe, wollte sie nicht kommentieren und beruft sich dabei auf das Ärztegesetz und das Gesundheitsministerium. Laut einem „Dossier“-Bericht soll es aber schon mehrere Verfahren gegeben haben.
Die Wiener Patientinnenanwaltschaft sieht das Schweigen der Kammer kritisch: „Das ist sicher mit den Maßstäben, die man an Transparenz, Patientenrechte und Patientensicherheit anlegt, nicht vereinbar. Hier braucht es eine gesetzliche Regelung.“ Dass Disziplinarverfahren nicht bekanntgegeben werden, wird im Gesundheitsministerium mit dem Schutz der Ärztinnen und Ärzte begründet. Die Frage bleibt, welche Rolle der Schutz der Patientinnen und Patienten dabei spielt.