Wohnungstür
ORF.at/Carina Kainz
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„MIETWUCHER“

AK: Mieter zahlten 168 Millionen Euro zu viel

Trotz Mietpreisbremse zahlen Mieterinnen und Mieter laut Arbeiterkammer (AK) Wien häufig unrechtmäßig zu hohe Mieten. Allein 2025 beliefen sich die Überbezahlungen laut AK österreichweit auf rund 168 Millionen Euro. Eine Grundlage für den „Mietwucher“ seien befristete Verträge.

„Es tun sich am Wohnungsmarkt zum Teil schreckliche Dinge, unfair ist hier noch ein Hilfsausdruck“, sagte Thomas Ritt, Leiter der zuständigen AK-Abteilung, am Dienstag in Wien. Dabei seien Befristungen der „Kern dieses Mietwuchers“, sie machten Mieter „unsicher und erpressbar“.

Die vor zwei Jahren eingeführte Mietpreisbremse sollte den Schutz und die finanzielle Entlastung der Mieterinnen und Mieter gewährleisten. Zwar greife sie bei bestehenden Mietverträgen, doch die Mieten stiegen im vergangenen Jahr dennoch um 4,8 Prozent, vor allem durch Neuvermietungen, sagte Ritt.

AK fordert Haftstrafen für Mietwucher

Trotz Mietpreisbremse zahlen Mieterinnen und Mieter laut Arbeiterkammer (AK) Wien häufig unrechtmäßig zu hohe Mieten. Allein 2025 beliefen sich die Überbezahlungen laut AK österreichweit auf rund 168 Millionen Euro. Eine Grundlage für den „Mietwucher“ seien befristete Verträge.

Zunehmend Befristungen

Neben Neubauten seien vor allem befristet vermietete Wohnungen problematisch, da diese immer wieder neu vermietet würden. Diese Befristungen ermöglichten erst den „Mietwucher“, da viele Mieterinnen und Mieter aus Angst vor einem Wohnungsverlust davor zurückschreckten, gegen unrechtmäßig hohe Mieten rechtlich vorzugehen, betonte er.

„Das Befristungsunwesen greift um sich“, kritisierte auch Lukas Tockner von der zuständigen AK-Abteilung Kommunalpolitik und Wohnen. Jeder zweite Mietvertrag im privaten Segment sei befristet, „über 400.000 Miethaushalte in Österreich leben befristet und damit unsicher“. Pro Jahr würden mehr als drei von vier neuen Mietverträgen – inklusive Verlängerungen – nur noch befristet vergeben. „Der Anteil wird weiter zunehmen“, so Tockner.

Vor allem Altbauwohnungen betroffen

Betroffen vom „Mietwucher“ sind laut AK vor allem Altbauwohnungen. Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass es bei befristet vermieteten Altbauwohnungen einen Abschlag von 25 Prozent geben muss: „Richtwertmietzins plus Zuschläge minus Abschläge und dann noch gegebenenfalls minus 25 Prozent, wenn es ein befristeter Vertrag ist“, so Tockner.

Berechnungen der AK auf Basis des Mikrozensus und geführter Verfahren würden jedoch einen Unterschied zwischen den „zulässigen und bezahlten“ Mieten zeigen: „Ein betroffener Haushalt zahlt im Schnitt 1.600 Euro im Jahr zu viel.“

Forderung nach Strafen

Vermieterinnen und Vermieter, die unrechtmäßig eine zu hohe Miete verlangen, müssten keine negativen Konsequenzen fürchten und würden oftmals zu „Wiederholungstätern“, sagte Ritt. „Mietwucher ist straffrei. Ich kann das ständig begehen, ab und zu werde ich erwischt, gebe meine Beute zurück und mache weiter“, kritisierte er. „Es ist so straffrei, das ist eine Einladung zum Rechtsbruch.“

Die AK forderte strengere Maßnahmen: Mietzinsüberschreitungen von 20 Prozent über dem gesetzlich erlaubten Richtwert müssten eine Geldstrafe für Vermieterinnen und Vermieter zur Folge haben, mehr als 50 Prozent eine Haftstrafe.

Entschädigung sollte es auch für die betroffenen Mieterinnen und Mieter geben. Diese sollten das Doppelte der zu viel gezahlten Miete zurückerhalten. Zudem müsse die Praxis der Befristungen grundlegend beendet werden. Auch ein „transparentes und einfaches“ Mietrecht, das Abschläge „klar auflistet“, steht in den Forderungen.