Es entspräche „nicht einmal im Ansatz einem Konzept für eine Einrichtung mit dieser Tragweite“, so Frottier, der das Papier auf APA-Anfrage unter die Lupe nahm.
Konzept der Auszeit-WG sei „naiv“
Das 17-seitige Papier vom Juli 2026 gibt Einblick in die Strategie hinter dem Projekt. Frottier übt daran scharfe Kritik. Es sei „mehr als naiv zu glauben“, dass während eines sechswöchigen Aufenthalts „irgendeine noch so professionelle Intervention Aussicht auf Erfolg haben wird“.
Das sei erst recht nicht der Fall, „wenn dieser an der Reduktion von kriminellem Verhalten gemessen wird“, konstatiert Frottier, selbst Leiter der Akademie für Kinder- und Jugendpsychiatrie der städtischen Psychosozialen Dienste (PSD).
Das Pilotprojekt der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) mit Kosten von fast einer Million Euro pro Jahr läuft seit Mitte Juli. Vorgesehen sind Anhaltungen von sechs Wochen mit möglicher Ausdehnung um weitere sechs Wochen. Diese Verlängerung werde jedoch eher „die Regel als die Ausnahme im Einzelfall bleiben“, sagt Frottier.
„Es werden weniger Kinder betreut werden“
Frottier weiter: „Es werden also weniger Kinder, als propagiert wurde, betreut werden.“ Allerdings seien bei dieser Tätergruppe auch drei Monate nicht ausreichend, „um eine relevante Verhaltensänderung zu bewirken“.
Auch habe Zwang in derartigen Fällen keine günstigen Effekte, verweist er auf Rückfallstatistiken von Jugendlichen mit Hafterfahrung. Es sei „fachlich – speziell bei Kindern mit Bindungsstörung – sogar fahrlässig, ein intensives Bindungsangebot zu machen, das nach sechs, spätestens zwölf, Wochen wieder beendet wird“.
Eingesetzte Praktiken „potenziell gefährlich“
Der Einsatz derartiger Praktiken auf ausschließlicher Basis von Kursen, ohne jahrelanges Training, sei „potenziell gefährlich, für die Kinder wie für das Personal selbst“, gibt Frottier zu bedenken. „Festhalten als konzeptuell vorgegebene Intervention als Sicherheitsmaßnahme oder aufgrund von pädagogischen Überlegungen gegen den Willen des Kindes wurde wiederholt vom Vertretungsnetz als nicht rechtens kritisiert“, erklärt der Psychiater.
Kritik auch vom Berufsverband
„Dieses Papier entspricht nicht den wissenschaftlich und fachlich anerkannten Standards der Sozialen Arbeit“, kritisiert auch OBDS-Geschäftsführerin Julia Pollak, der die APA die Unterlage ebenfalls vorgelegt hatte. Die Stadt Wien habe mit dem Projekt „Neuland betreten“, sagte sie. „Dann wäre es notwendig gewesen, die aktuellen Fachdiskussionen aufzugreifen.“
Sie bemängelt das Fehlen „eines Schutzkonzepts für Kinder sowie einer Auseinandersetzung mit Machtdynamiken in geschlossenen Einrichtungen“. „Ich kann von einem Elfjährigen nicht erwarten, dass er bei einem Übergriff eine Person der Kinder- und Jugendanwaltschaft anruft, die er nicht kennt“, sagt Pollak. „Das ist nicht ausreichend.“
Der erste Bewohner des Hauses in Wien-Simmering hatte beim Einzug sein Handy abgegeben und stattdessen ein Mobiltelefon mit den Nummern seiner Eltern sowie jener der Kinder- und Jugendanwaltschaft ausgehändigt bekommen.
Reaktionen von Volksanwaltschaft und Wiener ÖVP
Die Wiener ÖVP sah sich am Donnerstagvormittag in einer Reaktion auf den Bericht „in ihrer Skepsis gegenüber der ‚Auszeit-WG‘ bestätigt“. Die Stadtregierung könne nun „nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, sagte Familiensprecherin Sabine Keri in einer Aussendung.
„Die Volksanwaltschaft hat die Idee der ‚Auszeit-WG‘ von Anfang an kritisiert. Man macht hier den letzten Schritt, bevor man die Schritte vorher macht“, schlug auch Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) ähnliche Töne an. Vor einer derartigen Maßnahme müssten zunächst alle anderen Mittel ausgeschöpft werden. „Das ist bisher zu wenig geschehen“, sagte Achitz in einem der APA übermittelten Statement.
Vizebürgermeisterin verteidigt Konzept
Das Büro der zuständigen Stadträtin und Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (NEOS) betonte, dass man davon ausgehe, „dass es sich bei den Unterlagen um Handouts des Trägers für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt, um die besprochenen Inhalte schriftlich festzuhalten“.
Näher auf die Herkunft der Unterlage eingehen wollte das Büro der Vizebürgermeisterin nicht. Weiter hieß es: „Der Träger hat das Konzept auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes (WKJHG) und der Sozialpädagogische Einrichtungen-Verordnung (SPEVO) in enger Zusammenarbeit mit der MA 11 erarbeitet.“
Wie ein Sprecher betonte, habe der Träger sein Konzept „auch mit anderen Stellen fachlich diskutiert“. Die laut dem Sprecher eingereichte Umsetzungsstrategie vom 20. Mai wurde schließlich durch die Gruppe Recht – Aufsicht Sozialpädagogische Einrichtungen der MA 11 geprüft und letztlich genehmigt.