Bezirksgericht Innere Stadt Wien
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Jugend

Gericht zu „Auszeit-WG“: Zusperren zulässig

Im Fall des seit 13. Juli in einer Wiener „Auszeit-WG“ untergebrachten 13-Jährigen hat das Bezirksgericht Innere Stadt am Mittwoch entschieden: Die Haustür darf zwischen 23.00 und 5.00 Uhr zugesperrt werden, außerhalb dieser Zeit nur in Ausnahmefällen.

„Ein Zurückhalten sowie ein Androhen des Festhaltens bei Selbst- und Fremdgefährdung wurde ebenfalls als zulässig eingestuft“, so Sprecher Markus Riedl zur APA. Seit Mitte Juli ist ein 13-jähriger Bursche in der „Auszeit-WG“ in Wien. Er ist der erste Bewohner der vieldiskutierten Einrichtung. Konkret ging es in der mündlichen Verhandlung um die „Ausgestaltung der freiheitsbeschränkenden Maßnahme“, hatte Riedl erklärt. Der Bursche bleibt damit vorerst in Betreuung. Die weitere Dauer des Aufenthalts steht noch nicht fest.

Maßgeblich für die Entscheidung war laut dem Gericht unter anderem das Wiener Jugendschutzgesetz, das Unter-14-Jährigen im Zeitraum von 23.00 bis 5.00 Uhr, ebenfalls den Ausgang verbietet. Der 13-Jährige wurde im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach dem Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) bereits von einem gerichtlich bestellten Gutachter für Kinder- und Jugendpsychiatrie und einem Sachverständigen für Heil- und Sonderpädagogik in Augenschein genommen. Beantragt wurde das von der Bewohnervertretung im Vertretungsnetz. Das Gericht stufte die Freiheitsbeschränkung zuletzt in einer ersten Anhörung als vorläufig zulässig ein.

Rechtsmittel offen

„Bei Überprüfungen nach dem Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) wird immer jedes Mittel gesondert beurteilt“, sagte Riedl. Thema in der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit waren unter anderem ein Gutachten eines Experten für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie eines Sachverständigen für Sonder- und Heilpädagogik. Der Gerichtssprecher ging gegenüber der APA nicht auf Details zur psychiatrischen Diagnose des Buben ein. „Aber ein psychisch völlig gesunder Mensch würde überhaupt nicht in diesen Anwendungsbereich fallen“, sagte Riedl am Nachmittag der Tageszeitung „Kurier“.

Hätte das Gericht alle freiheitsbeschränkenden Maßnahmen als unzulässig beurteilt, hätte der Bub sofort entlassen werden müssen. Das Gericht hat nun sieben Tage Zeit zur schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung. Ob weitere Rechtsmittel folgen, ist noch offen.

Auszeit WG darf in der Nacht zusperren

In die „Auszeit-WG“ dürfte bald ein zweites Kind aufgenommen werden

Rechtsgrundlage strittig

Die rechtliche Grundlage der Wohngemeinschaft mit zwei Betreuungsplätzen gilt unter Experten dennoch als strittig. Das Heimaufenthaltsgesetz regelt eigentlich Freiheitsbeschränkungen für psychisch kranke oder geistig behinderte Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen mit einer Mindestkapazität von drei Betreuungsplätzen zur Verhinderung von Selbst- oder Fremdgefährdungen.

„Diese medizinischen Voraussetzungen liegen bei unmündigen jugendlichen Straftätern aber typischerweise nicht oder nur ausnahmsweise vor“, argumentiert unter anderem der emeritierte Wiener Universitätsprofessor für Medizinrecht Christian. Vergangene Woche hatte bereits der renommierte Verfassungsrechtler Heinz Mayer auf die fehlende Mindestkapazität der Einrichtung hingewiesen. „Ein Haus mit zwei Plätzen ist kein Heim“, sagte Mayer. Die für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Magistratsabteilung 11 (MA 11) und das Justizministerium betrachten dafür hingegen die gesamte Größe des Trägers als maßgeblich.

Harsche Expertenkritik

Der Bursche wird in der WG von Sozialpädagogen, Therapeuten sowie Psychologen betreut. Die psychiatrische Versorgung des 13-Jährigen erfolgt laut MA 11 durch einen Psychiater des Trägers „neue wege“. Laut APA-Informationen dürfte eine Beteiligung zumindest zeitweise geplant gewesen sein. Ein Sprecher der Psychosozialen Dienste Wien erklärte gegenüber der APA dazu: „Was die MA11 oder andere gegebenenfalls geplant hatten, dazu können wir keine Aussage treffen.“ Eine Einbindung des PSD im Rahmen der Abklärung werde nicht durch den PSD-Wien erfolgen. „Alle Wiener Kinder- und Jugendlichen werden selbstverständlich bei Bedarf jederzeit im Rahmen der Angebotslandschaft behandelt.“

Ein der APA vorliegendes Konzeptpapier des Trägers aus dem Juli, das sich in einer nahezu identischen Version auch im Gerichtsakt findet, steht seit mehreren Wochen in der Kritik. Der forensische Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier sowie der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS) attestierten dem Papier unter anderem „gravierende Mängel“ sowie fehlende fachliche Grundlagen. Die Kinder- und Jugendhilfe sieht das Konzept hingegen als „inhaltlich und rechtlich gut ausgearbeitet“, wie es zuletzt gegenüber der APA geheißen hatte.

Gerichtsentscheid für Emmerling „alternativlos“

Bildungsstadträtin Bettina Emmerling von den NEOS sieht sich durch den Gerichtsbescheid in ihrem Vorgehen bestätigt: „Es ist alternativlos, bei strafunmündigen Intensivtäterinnen und -tätern, die hunderte Straftaten begangen haben und eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung darstellen, endlich die Türe zusperren zu dürfen“, so die Stadträtin in einer Aussendung am Mittwoch. Sie drängte einmal mehr auf eine rasche bundesgesetzliche Lösung und ein Herauslösen der Kinder- und Jugendhilfe aus dem Heimaufenthaltsgesetz. „Es müssen endlich Taten folgen, damit geschlossene Einrichtungen langfristig und österreichweit möglich sind“, übte sie Kritik in Richtung des SPÖ-geführten Justizministeriums.

„Für die Jubelstimmung von Bettina Emmerling gibt es keinen Anlass“, betonte hingegen Sabine Keri, ÖVP-Familiensprecherin im Wiener Gemeinderat. Die grundlegende Kritik an der „Auszeit-WG“ werde dadurch nicht ausgeräumt. „Renommierte Experten haben gravierende Mängel und fehlende fachliche Grundlagen kritisiert. Darüber kann auch die heutige Entscheidung nicht hinwegtäuschen“, so Keri weiter. Sie forderte erneute volle Transparenz zum Konzept der WG sowie eine unabhängige Evaluierung ein.

Aufnahme eines zweiten Kindes „in Planung“

Die „Auszeit-WG“ ist für strafunmündige Kinder zwischen elf und 13 Jahren gedacht, die wiederholt schwere Straftaten begangen haben. Bisher ist der 13-Jährige der einzige Bewohner. Falldetails wurden aus Kinderschutzgründen nicht genannt. Insgesamt gibt es in der Einrichtung zwei Betreuungsplätze. Die Aufnahme eines zweiten Kindes ist laut der Sprecherin der MA 11 „in Planung“.

Ein Aufenthalt in dem Haus in Wien-Simmering – dauert zunächst sechs Wochen und kann dann einmalig um weitere sechs Wochen verlängert werden. Der 13-Jährige befindet sich schon seit 13. Juli in der „Auszeit-WG“ – in den nächsten Tagen steht damit auch die Entscheidung über eine mögliche Verlängerung seines Aufenthalts an. Diese trifft die MA 11, die auch die Obsorge für den Burschen hat.