Günther Paal alias Gunkl  vor Beginn des Prozesses
APA/Hans Klaus Techt
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Urteil

Kindesmissbrauch: Drei Jahre unbedingt für Paal

Der Kabarettist Günther Paal alias „Gunkl“ ist heute am Wiener Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Die zwei Frauen, die ihn unter Druck und zur Zahlung von 159.000 Euro gebracht hatten, wurden wegen schwerer Erpressung schuldig erkannt. Die 42-jährige Mutter des Kindes, an dem sich Paal einmalig im Jänner 2025 vergangen hatte, wurde zu zwei Jahren und neun Monaten unbedingt verurteilt. Die 63 Jahre alte Großmutter des mittlerweile fünfjährigen Mädchens erhielt zwei Jahre und drei Monate unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Während Paal und die Frauen die über sie verhängten Strafen akzeptierten, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab.

Günther Paal: Hauptverhandlung beginnt Donnerstag

Der Wiener Kabarettist Günther Paal alias Gunkl muss für drei Jahre ins Gefängnis – so lautet das Urteil von Donnerstagnachmittag. Paal ist der sexuelle Missbrauch eines Kindes und Besitz und Weitergabe von Darstellungen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger vorgeworfen worden. Zwei Frauen sollen Paal damit erpresst haben. Auch sie sind zu Haftstrafen verurteilt worden.

Die Strafandrohung für Paal lag bei sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Der Schöffensenat rechnete dem 64-Jährigen dessen bisherige Unbescholtenheit und „das reumütige Geständnis“ mildernd an, wie der Vorsitzende in der Urteilsbegründung darlegte. Auch die begonnene Therapie und der Umstand, dass sich Paal selbst angezeigt hatte, wurden mildernd gewertet. Erschwerend wurde dagegen bewertet, dass Paal die Dateien mit den Kindesmissbrauchsdarstellungen über einen „langen Zeitraum“ hinweg besessen hätte und dass der Übergriff laut vorsitzendem Richter „ein sehr junges Opfer“ betroffen habe.

Hilfe für Betroffene

Unter meldestelle@interpol.at nimmt eine eigene Meldestelle des Bundeskriminalamts Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen entgegen.

Material „aus dem Internet“

Er habe dieses Material „aus dem Internet“, sagte Paal in seiner Beschuldigteneinvernahme zum bei ihm sichergestellten Bildmaterial von missbrauchten Kinder: „Es gibt Foren, wo man erfährt, dass man so etwas bekommt.“ „Ich hatte nie die Absicht, selber so etwas zu tun. Mir war das Betrachten der Bilder – muss ich gestehen – genug“, sagte der Kabarettist. Er selbst habe auch nie entsprechende Bilder angefertigt.

Auf die Frage des Richters, ob er pädophil sei, meinte Paal, er habe das bis vor Kurzem nicht so gesehen. Das habe sich inzwischen geändert: „Allem Anschein nach bin ich es und bin auch nicht gewillt, es abzustreiten. Letzten Endes wird das ein Mediziner entschieden.“ Derzeit habe er „überhaupt kein sexuelles Interesse mehr“.

Übergriff an Kleinkind

Auf die Frage des Richters, weshalb er sich nicht in Therapie begeben habe, erwiderte der Kabarettist: „Ich hab’ gedacht, ich hab’s im Griff. Diese Idee hat sich als Irrtum erwiesen.“ Inzwischen habe er einen Therapieplatz und bereits zwei Sitzungen absolviert. Er habe das Material gemeinsam mit den beiden Frauen angeschaut, die er 2014 kennengelernt hatte. Bei den Frauen handelte es sich um zwei Slowakinnen. Die beiden hätten in einer Zeitungsanzeige „unmissverständlich sexuelle Dienstleistungen angeboten“, schilderte Paal.

Er habe sich auf das Inserat gemeldet und auf eine sexuelle Beziehung zu den zwei Frauen eingelassen. „Es war immer Sex gegen Geld. Das war die Vereinbarung.“ Während der sexuellen Handlungen dürften regelmäßig Videos bzw. Bilder mit Missbrauchsdarstellungen an unmündigen und mündigen Minderjährigen auf einem von Paal zu den Treffen mitgebrachten Laptop abgespielt worden sein. Eines Tages habe man ihm die im März 2021 geborene Tochter der 42-Jährigen in die Badewanne gesetzt, wo er sich gewaschen habe: „Ich fand das befremdlich.“

Öffentlichkeit vor Erörterung des Übergriffs ausgeschlossen

Danach sei das erste Mal losgelöst vom Sex Geld von ihm verlangt worden: „Die Drohungen waren erst danach.“ In weiterer Folge kam es laut Urteil zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt im Jahr 2024 zu einem Übergriff zulasten des Mädchens. Dazu wurde Paal unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Wie die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung darlegte, soll Paal das unbekleidete Kleinkind im Intimbereich geküsst haben.

„Ich bitte Sie alle, Ruhe zu bewahren“, hatte sich der Vorsitzende eines Schöffensenats eingangs der Verhandlung an die Zuhörerschaft gewandt. „Zeichen der Missbilligung und des Beifalls“ seien „nicht erwünscht“. Der Große Schwurgerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Zahlreiche uniformierte Polizisten und darüber hinaus mehrere Beamte vom Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) zeigten Präsenz.

„Eine Festplatte vernichtet“

„Es gibt etwas Erspartes“, meinte Paal zu seinen Vermögensverhältnissen. Summe nannte er keine. Schulden habe er keine. Als Beruf gab er „Kabarettist“ an. Der Prozess im Großen Schwurgerichtssaal ist auf dreieinhalb Stunden anberaumt. Nach dem Übergriff setzten die zwei Frauen laut Anklage den Kabarettisten unter Druck und verlangten Bargeld. Er soll daher der 42-Jährigen bei Treffen – teilweise an öffentlichen Orten wie in einem Sportgeschäft, in einem Kaffeehaus oder auf Bahnhöfen – bis Mai 2026 in Kuverts insgesamt 159.000 Euro übergeben haben. Dann stellte sich Paal der Polizei und erstattete Selbstanzeige.

Bei der letzten Geldübergabe am 5. Juni, bei der Paal der Frau unter Einbindung der Polizei weitere 30.000 Euro übergeben sollte, wurde die 42-Jährige festgenommen. Seither sitzt sie in U-Haft. Wenige Wochen später wurde auch die Großmutter des Mädchens fest- und in U-Haft genommen. Bei einer Hausdurchsuchung in Paals Wohnung wurden zwei Laptops und ein PC sichergestellt, auf dem 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit sexualbezogenen Darstellungen mündiger und unmündiger Minderjähriger abgespeichert waren, die er sich vor etlichen Jahren im Internet beschafft hatte. Der Besitz dieser Dateien ist von der Anklage mitumfasst. Paal räumte vor Gericht ein, darüber hinaus weiteres verbotenes Material besessen zu haben: „Ich habe eine Festplatte vernichtet.“

Paal will Strafe „rasch antreten“

„Damit hat niemand gerechnet“, kommentierte Paals Verteidiger den Ausgang des Verfahrens. Sein Mandant sei von der über ihn verhängten Sanktion „getroffen und überrascht“. „Fakt ist, er ist unbescholten und hat den untersten Grad einer sexuellen Handlung begangen. Es war keine Vergewaltigung, es war kein schwerer sexueller Missbrauch“, hielt er nach der Verhandlung vor Medienvertreterinnen und -vertretern fest. Offenbar habe das Gericht bei der Strafbemessung „die generalpräventive Wirkung bei diesen Delikten“ im Auge gehabt.

Auf die Frage, weshalb er sich nicht Bedenkzeit erbeten oder Rechtsmittel eingelegt hätte, erwiderte der Verteidiger: „Das wollte er (Paal, Anm.) nicht.“ Wie der Anwalt später gegenüber der APA darlegte, will Paal vielmehr seine Strafe „rasch antreten“. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen – die Staatsanwaltschaft hat drei Tage Zeit, um allenfalls Rechtsmittel anzumelden –, ist damit zu rechnen, dass Paal zeitnah eine Aufforderung zum Strafantritt erhält. Laut seinem Verteidiger wird der 64-Jährige dem ohne Verzug nachkommen. Eine Bitte um Strafaufschub – etwa aus gesundheitlichen Gründen – schloss der Anwalt gegenüber der APA aus.

Beratung für Männer

Widersprüchliche Angaben der Frauen

Die zwei mitangeklagten Frauen sollen Paal erpresst haben. Sie waren dazu grundsätzlich geständig, machten vor dem Schöffensenat aber widersprüchliche Angaben. Wie Paal zu Protokoll gab, hätten ihm die beiden gedroht, mit Fotos, die ihn in der Badewanne mit dem Kleinkind zeigten, „zur ‚Kronen Zeitung‘ oder an den ORF zu gehen. Das war klar, dass ich dann meine Karriere abschreiben kann.“ Paal sei ein Jahr erpresst worden, bemerkte die Staatsanwältin. Dieser sei zur Polizei gegangen, „weil er keine andere Möglichkeit mehr gesehen hat, diese Erpressung zu stoppen.“

Protestierende vor dem Gericht

Vor Beginn des Prozesses hatten sich vor dem Landesgericht Wien rund 20 Demonstrierende um den rechtsextremen Verschwörungstheoretiker und Corona-Leugner Martin Rutter eingefunden. Sie entrollten ein Banner mit der Aufschrift „Stoppt jetzt politisch geförderten Kindesmissbrauch!“ Außerdem wurden Plakate mit der Aufschrift „Finger weg von unseren Kindern“ gehalten. Gefordert wurden härtere Strafen. Man wetterte gegen „Promi-Bonus“ und „Täterschutz“ und „milde Urteile“ sowie gegen „die linke Schickeria“, die sich nicht ausreichend distanziere.