Nachdem der 64-Jährige den Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial angenommen hatte, akzeptierte auch die Staatsanwaltschaft Wien die Entscheidung eines Schöffensenats. „Wir verzichten auf Rechtsmittel“, teilte Behördensprecherin Nina Bussek Freitagmittag mit.
Anwalt: „Möglichst schnell“
Nachdem das Urteil schriftlich ausgefertigt und zugestellt ist, ist eine Frist von vier Wochen vorgesehen, innerhalb der sich der Betroffene in der zuständigen Justizanstalt (JA) zu melden hat. Für Paal könnte das die JA Sonnberg werden, die Haftplätze für 350 erwachsene männliche Strafgefangene mit Freiheitsstrafen ab 18 Monaten und Therapien für Sexualstraftäter bietet.
Paals Verteidiger Florian Höllwarth hatte unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärt, sein Mandant wolle seine Strafe „möglichst schnell“ antreten. Einen Antrag auf Strafaufschub – der Strafvollzug sieht einen solchen aus gesundheitlichen Gründen, aus wirtschaftlicher Existenzgefährdung und aus familiären Gründen vor – schloss Höllwarth aus.
Fußfessel vorerst kein Thema
Eine Fußfessel kommt für Paal vorerst nicht in Betracht. Laut gültiger Rechtslage ist davon auszugehen, dass Paal jedenfalls die Hälfte seiner Strafe verbüßen muss, ehe der elektronisch überwachte Hausarrest für ihn in Betracht kommt. Nach Verbüßung der Strafhälfte kann er auch seine bedingte Entlassung beantragen, was bei Ersttätern – Paal war bisher unbescholten – an sich gängige Praxis ist.
Bei Sexualstraftätern ist das allerdings differenziert zu sehen. Eine bedingte Entlassung, vor allem aber auch ein elektronisch überwachter Hausarrest kommen nur dann in Betracht, wenn eine günstige Prognose vorliegt, die ein weiteres delinquentes Verhalten ausschließt.
Auch Urteile für Erpresserinnen rechtskräftig
Auch die Urteile für die Erpresserinnen sind rechtskräftig, die Paal insgesamt 159.000 Euro abgenötigt hatten, indem sie ihm drohten, inkriminierende Fotos der „Kronen Zeitung“ und dem ORF zu übermitteln. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte die vom Gericht verhängten Strafen: zwei Jahre und neun Monate für die 42 Jahre alte Mutter des von Paal missbrauchten Mädchens, zwei Jahre und drei Monate für die 63-jährige Großmutter.
Appell: Bewusstseinsbildung statt Skandalisierung
Die Geschäftsführerin der Kinderschutzorganisation „die möwe“, Hedwig Wölfl, sieht den Opferschutz in Prozessen um sexuellen Missbrauch und in der begleitenden medialen Berichterstattung als unzureichend an. Auf APA-Anfrage erklärte sie am Freitag, dass das Zitieren aus Kindesmissbrauchsakten durch Medien nicht erlaubt sein sollte. Eine Veröffentlichung könne bei den Betroffenen auch Jahre später noch Scham, Verunsicherung, Identitätsfindungsprobleme und Kontrollverlust auslösen.
Zum Schutz der Opfer sollten intime Tatdetails nicht veröffentlicht werden. Stattdessen sollten die Taten strukturell eingeordnet und Hilfsangebote aufgezeigt werden. Wölfl appellierte an Bewusstseinsbildung statt Skandalisierung: „Weg von konkreten, detailreichen Schilderungen, mehr hinschauen auf Bedingungen und Strukturen und auf Therapieangebote, die Hoffnung geben, dass man trotz solcher schrecklichen Erlebnisse in ein gelingendes Leben finden kann.“
Einige Strafrechtsexperten „überrascht“
Der Strafrechtsexperte Alois Birklbauer zeigte sich in der ORF-„ZiB2“ von Donnerstagabend überrascht über das Ausmaß der Freiheitsstrafe. Er führte das dreijährige Strafmaß auf die Prominenz des Täters zurück und vermutete, dass es einen „indirekten Promi-Malus“ gegeben haben könnte. „Weil er mit dem Fall in der Öffentlichkeit war und sich auch die Justiz, die ja glaubwürdig sein will und auch glaubwürdig sein muss, mitunter veranlasst sieht, eine relativ hohe Strafe zu verhängen“, ergänzte Birklbauer.
Für den erfahrenen Strafverteidiger Michael Dohr ist das Strafausmaß „nicht nachvollziehbar“. Paal sei Ersttäter, habe sich selbst gestellt und sei voll geständig gewesen. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren seien drei Jahre unbedingt „nicht begründbar“. Denn die Frauen, die ihm ihr eigenes Kind bzw. ihr Enkelkind in Kenntnis seiner pädophilen Neigungen zugeführt und ihn mit ihrem Wissen erpresst hätten, hätten bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren weniger bekommen. „So wird die Rechtssprechung zu einem Vabanquespiel“, meinte Dohr am Freitag gegenüber der APA.