Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist entscheidend, um gesundheitliche Probleme wie Verspannungen, Rückenschmerzen oder sogar Bandscheibenvorfälle zu vermeiden. Sowohl im Büro als auch im Homeoffice sind bestimmte Maßnahmen und Ausrüstungen notwendig, um eine gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Ein ergonomischer Arbeitsplatz im Büro erfordert bestimmte Arbeitsmittel. Ein Bürodrehstuhl und ein ausreichend großer Tisch sind essenziell. Zusätzlich sind eine separate Maus, eine separate Tastatur und ein höhenverstellbarer Monitor notwendig, um eine gesunde Haltung zu fördern. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu schulen, wie sie diese Arbeitsmittel richtig einstellen.
Sendungshinweis:
„Radio Wien am Vormittag“, 3.10.2024
Homeofficearbeitsplatz
Im Homeoffice gibt es Unterschiede in der Verantwortung des Arbeitgebers. Während der Arbeitgeber keine Möbel zur Verfügung stellen muss, ist er verpflichtet, die notwendige Zusatzausrüstung wie eine separate Maus, Tastatur und eventuell einen externen Monitor bereitzustellen. Die AK empfiehlt der Gesundheit zuliebe, dass man durchaus in einen ordentlichen Arbeitssessel investiert. Diese Maßnahmen helfen, die sogenannte Geierhaltung zu vermeiden und eine gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.
Bildschirmpausen und Augenuntersuchungen
Regelmäßige Pausen sind wichtig, um die Augen von der Bildschirmarbeit zu entlasten. Das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz sieht vor, dass bei mindestens zwei Stunden Bildschirmarbeit am Stück oder drei Stunden über den Tag verteilt, regelmäßige Unterbrechungen notwendig sind. Ein Wechsel der Tätigkeit und eine Pause soll jede Stunde zehn Minuten betragen. Zudem haben Arbeitnehmer ein Recht auf regelmäßige Augenuntersuchungen, um Sehbeschwerden vorzubeugen. Diese Untersuchungen müssen vor Beginn der Bildschirmarbeit und spätestens alle drei Jahre durchgeführt werden.
Anspruch auf eine Bildschirmbrille
Eine Bildschirmbrille ist speziell auf die Distanz zum Bildschirm abgestimmt und kann nur für die Bildschirmarbeit eingesetzt werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine solche Brille, wenn sie eine Verordnung der Augenfachärztin haben. Der Arbeitgeber trägt die notwendigen Kosten. Bitte nicht gleich mit der ärztlichen Verordnung ins nächste Optikgeschäft laufen und dort eine Brille bestellen, sondern zuerst im Betrieb abklären. Das hilft, unnötige Diskussionen über die Kosten zu vermeiden.
Weitere Informationen
Die Arbeiterkammer Wien bietet Broschüren zur Bildschirmarbeit und zum Homeoffice an. Diese können auf der AK Website heruntergeladen oder bestellt werden. Für weitere Fragen steht die Hotline der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit zur Verfügung.