Frau mit Handy am Strand
colourbox.de
colourbox.de
AK-Tipp

Urlaub: Erreichbarkeit und Erholung?

Der Sommerurlaub hat begonnen, und viele Menschen freuen sich auf eine Auszeit von der Arbeit. Doch die ständige Erreichbarkeit durch Smartphones und Laptops kann die Erholung beeinträchtigen. Alexander Tomanek von der Arbeiterkammer Wien gibt Auskunft über die Rechte der Arbeitnehmerinnen und -nehmer.

Urlaub dient der Erholung und dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern Urlaub zu gewähren, um diese Erholung zu ermöglichen. Arbeitnehmer können selbst entscheiden, inwieweit sie im Urlaub erreichbar sein möchten. Kritisch wird es, wenn der Arbeitgeber während des Urlaubs Kontakt aufnimmt.

Sendungshinweis:

„Gut Gelaunt in den Tag“, 24.7.2025

Im Urlaub sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Arbeitsleistungen zu erbringen. Sie dürfen ihr Handy und ihre E-Mail-Funktion ausschalten. Die ständige Erreichbarkeit widerspricht dem Erholungszweck des Urlaubs. Arbeitgeber dürfen keine Urlaubstage abziehen, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub arbeitet.

Mann mit Laptop am Meer
colourbox.de

Ein Unterschied: Privat- oder Diensthandy?

Es spielt keine Rolle, ob ein Privat- oder Diensthandy genutzt wird. Das gesetzliche Recht auf Erholung steht im Vordergrund. Die Kosten für Telefonate oder Roaming-Gebühren sind dabei zweitrangig.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber nicht wissen, wohin der Arbeitnehmer in den Urlaub fährt. Bei längerer Abwesenheit kann es jedoch sinnvoll sein, die Adresse mitzuteilen, um wichtige Post, wie eine Kündigung, zu erhalten.