Frühstück und Laptop
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Ak-Tipp

Pausenrecht am Arbeitsplatz

Bei schönem Wetter klingt eine Mittagspause im Schanigarten sehr verlockend. Doch was ist erlaubt, wie lange darf die Pause dauern und wird sie bezahlt? Diese und weitere Fragen beantwortet Juristin Jasmin Haindl von der Arbeiterkammer Wien.

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer mit einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden hat Anspruch auf mindestens eine halbe Stunde Pause, so das Arbeitszeitgesetz. Diese Pause kann auch in zwei Mal fünfzehn Minuten oder drei Mal zehn Minuten aufgeteilt werden, wenn es im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmers oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Zudem können Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen oder Dienstverträge andere Regelungen vorsehen, die auch längere Mittagspausen von ein oder zwei Stunden ermöglichen.

Sendungshinweis:

„Gut Gelaunt in den Tag“, 7.8. 2025

Wo darf ich meine Pause verbringen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen frei entscheiden, wo sie ihre Mittagspause verbringen. Ein Besuch im Schanigarten oder im nahe gelegenen Park ist erlaubt, sofern es zeitlich passt. Beim Konsum von Alkohol ist Vorsicht geboten. Wenn im Betrieb ein Alkoholverbot herrscht, sollte dieses auch während der Pause eingehalten werden. Ist der Alkoholkonsum nicht verboten, ist ein Sommerspritzer in der Regel erlaubt, solange die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird und keine Gefährdung für sich oder andere besteht, insbesondere bei Maschinenarbeit.

Frau isst mit Laptop im Park
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Bezahlung der Pause

Normalerweise werden Pausen nicht bezahlt, da sie nicht zur Arbeitszeit gehören. Es können jedoch günstigere Vereinbarungen getroffen werden, etwa durch Betriebsvereinbarungen. Wenn das Arbeitsinspektorat aufgrund der Schwere der Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen zusätzliche Pausen anordnet, müssen diese bezahlt werden. Dies ist oft bei Fließbandarbeit der Fall. Auch bei Bildschirmarbeit, die täglich mehr als zwei Stunden ununterbrochen oder mehr als drei Stunden mit Unterbrechungen erfolgt, muss nach jeweils fünfzig Minuten eine zehnminütige bezahlte Pause gewährt werden.

Arbeitsleistung während der Pause legitim?

Der Zweck der Pause ist klar: Erholung von der Arbeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von jeglicher Arbeitsleistung befreit und können die Pause frei gestalten. Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass während der Pause Kunden bedient oder Telefonate angenommen werden. Wird dennoch Arbeit verlangt, so handelt es sich nicht mehr um eine Pause, sondern um normale Arbeitszeit, die bezahlt werden muss. Ist es aufgrund des betrieblichen Ablaufs nicht möglich, eine echte Pause zu machen, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um dies zu gewährleisten, etwa durch eine Vertretung oder das vorübergehende Schließen des Geschäfts.