Ein ungewöhnlicher Prozess wird seit am Dienstag am Landesgericht verhandelt. Ein Russe ist wegen versuchten Mordes angeklagt, weil er zwei Mal versucht haben soll, einen Kontrahenten aus Syrien zu erschießen – beide Male soll die Waffe versagt haben. Vor Gericht erinnert sich das Opfer nun nicht mehr.
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Gericht

Pistolen-Attacke : Haftstrafe nach doppelter Ladehemmung

In Salzburg ist Freitag ein 28-jähriger Russe wegen schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll zweimal versucht haben, mit einer Pistole auf einen 27-jährigen Syrer zu schießen. Es soll einen Streit um Drogen gegeben haben.

Laut Staatsanwaltschaft hatte sich nur wegen einer Ladehemmung beide Male kein Schuss gelöst. Die Behörde erhob Anklage wegen zweifachen versuchten Mordes, was die Geschworenen aber zurückwiesen.

Geschworene sehen keinen Mordversuch

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Die Geschworenen kamen einstimmig zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte den Kontrahenten nicht töten wollte, und er nicht abgedrückt hatte. Der Beschuldigte hatte zu Prozessbeginn am 10. Februar den Anklagevorwurf bestritten. Er habe nicht abgedrückt, zudem sei die Pistole gesichert gewesen. Im Prozess wurde er vom Opfer entlastet.

Die Hintergründe der Tat blieben im Prozess dubios. Der 27-jährige Syrer und der Angeklagte kannten einander nicht. Am Abend des 21. März 2025 begleitete der Russe zwei junge Frauen und einen Freund zur Wohnung des Syrers – offenbar auf Wunsch einer der Frauen, die wegen eines mutmaßlichen Drogengeschäfts Streit mit dem Mann gehabt haben soll.

Streit mit Syrer wegen Drogen eskaliert?

Bei dem Haus warfen die Frauen Steine gegen die Fensterscheibe. Als der Syrer herauskam und eine der Frauen beschimpfte, schlug der Russe zu, repetierte die Pistole und hielt sie dem Mann aus zehn Zentimetern Entfernung an den Kopf. Das Opfer flüchtete ins Stiegenhaus, kehrte mit einem Freund zurück und verfolgte die Gruppe – unter anderem mit einem Besenstiel. An einer Kreuzung zog der Russe erneut die Waffe, lud sie durch und zielte aus drei bis vier Metern Entfernung auf den Syrer. Wieder löste sich kein Schuss, sagte die Staatsanwältin. In beiden Fällen sei das Auswurffenster der Waffe von einer Patrone blockiert worden, weshalb die Pistole nicht feuerte.

Der Angeklagte – er befindet sich seit bald einem Jahr in U-Haft – beteuerte, nicht abgedrückt zu haben. „Ich wollte niemandem das Leben nehmen. Tausendprozentig.“ Er habe lediglich helfen und den Mann einschüchtern wollen. Die Waffe sei gesichert gewesen, zudem habe er den Finger über den Auswurf für die Hülse gelegt. „Weil die Pistole dann klemmt.“

Opfer überraschte mit Aussage

„Ich weiß nicht, ob er abgedrückt hat. Alles ging so schnell“, sagte der Syrer im Prozess. Das kam für Staatsanwaltschaft und Richter überraschend. Denn in einer Einvernahme soll der Mann noch ausgesagt haben, er habe in beiden Fällen ein „Klicken“ der Waffe vernommen. Das stellte er nun in Abrede. Weil alle geschrien hätten, sei es damals sehr laut gewesen. „Ich habe nie gesagt, dass er abgedrückt hat.“ Nach dem Vorfall habe er unter Schock gestanden und sich von der Polizei unter Druck gesetzt gefühlt.

Ein Waffensachverständiger stellte fest, dass die halbautomatische Pistole italienischer Bauart bei Versuchsschüssen einwandfrei funktionierte. Allerdings klemmte der Verschluss bei der Hälfte der Repetiervorgänge. Woher der Russe die Waffe hatte, wollte dieser nicht sagen. „Dann bekomme ich Probleme.“ Er habe sie erst am Tag der Tat erhalten, um sie später weiterzugeben. Im Lauf befand sich eine Patrone, dazu war ein volles Magazin angesteckt.

Der Angeklagte ist mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft und saß zuletzt gut vier Jahre wegen schweren Raubs im Gefängnis.