Ein Firmengeflecht rund um Red-Bull-Erben Mark Mateschitz hatte in der Kaigasse ein Haus bis auf die Fassade entkernt und damit gegen die bewilligten Baugenehmigungen verstoßen, hieß es von der Stadt. Ursprünglich standen auf dem Grundstück zwei Gebäude, die erstmals 1488 bzw. 1605 belegt waren. Nach einem Bombentreffer im Zweiten Weltkrieg wurden sie 1946 wieder errichtet und vor fünf Jahren zu einer Hausnummer zusammengefasst.
Keller und Fassade stehen noch
Das Haus Nummer 28 steht nicht unter Denkmalschutz, ist jedoch nach dem Altstadterhaltungsgesetz geschützt. Es galt als „für das Altstadtbild und Stadtgefüge charakteristisch“. Bis auf den Keller und die Straßenfassade ist es nun abgerissen. Das Baurechtsamt der Stadt Salzburg leitete deshalb wegen des Verstoßes gegen die Baubewilligung ein Verwaltungsstrafverfahren ein, bei dem maximal 25.000 Euro Strafe möglich wären.
Amtsleiter Alexander Würfl betonte, dass sich in seiner 35-jährigen Amtszeit noch kein Bauherr in der Salzburger Innenstadt in diesem Ausmaß über einen genehmigten Umbauplan hinweggesetzt habe. Unabhängig von einer möglichen Strafe muss nun ein komplett neues Bewilligungsverfahren für das Bauprojekt durchgeführt werden.
Offizieller Baubeginn und Eigentümerstruktur
Der offizielle Baubeginn war bereits im Juli vergangenen Jahres, den Baustopp verhängte die Stadt am 21. Jänner. Bauherrin ist eine Tochtergesellschaft der deaurea GmbH: An dieser hält die Mark Mateschitz Beteiligungs GmbH rund 42 Prozent der Anteile. Mehrheitseigentümerin ist mit knapp 58 Prozent die Creneaux Holding von Volker Viechtbauer, der ein enger Vertrauter von Dietrich Mateschitz war.
Geschäftsführerin Birgit Polster, die auf ORF-Anfrage antwortete, erklärte: „Wir sind in Abstimmung mit der zuständigen Behörde und ersuchen um Verständnis, dass wir zu dem laufenden Verfahren ansonsten keine Stellung nehmen.“
Land wartet auf Behörde
Vom Land Salzburg hieß es auf ORF-Anfrage schriftlich: „Seitens der Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung wird auf die weiteren Verfahrensschritte der zuständigen Behörde (Baubehörde des Magistrats Salzburg) gewartet. Bei erneuter Vorlage zur Begutachtung wird sich die Kommission mit dem Gegenstand im Sinne der Altstadterhaltung befassen.“