Das Ignorieren von Bauauflagen und des Altstadtschutzes – wie im aktuellen Fall in der Kaigasse – wird derzeit mit einer Höchststrafe von 25.000 Euro geahndet. Das sei viel zu wenig, es brauche dringend strengere Strafen bei derartigen Vergehen, fordert etwa die SPÖ in der Stadt Salzburg.
„Aus unserer Sicht klar, dass es eine deutliche Botschaft an die Investorinnen braucht: es muss eine empfindliche Erhöhung des Strafmaßes geben, wenn man sich nicht an die Regelung und das Gesetz hält. Mir schwebt vor, dass die Strafe 25 Prozent des Gesamtkostenrahmens beträgt. Damit hätte man eine Verhältnismäßigkeit – denn: je größer das Projekt, desto größer dann die Strafe“, sagt Vincent Pultar, Vorsitzender des Altstadterhaltungsfonds, und SPÖ-Klubobmann in der Stadt Salzburg.
Bauverstoß mitten in Schutzzone
Ähnliche Forderungen kommen auch von den Grünen in der Stadt Salzburg, wie etwa von Planungsstadträtin Anna Schiester. „Ich bin schon der Meinung, wenn so massiv wie hier von Bauherren gegen den Baubescheid verstoßen wird, gehören die Strafen erhöht. Ich hoffe, dass wir hier auf offene Ohren stoßen werden. Immerhin sind wir mitten im Weltkulturerbe, mitten in der Schutzzone und da sind die Strafen momentan einkalkulierbar und diese Eingriffe werden einfach gemacht“, so Schiester.
Landesrat sieht keinen Handlungsbedarf
Ändern kann das entsprechende Gesetz nur der Salzburger Landtag, wofür der zuständige Landesrat Martin Zauner (FPÖ) aber keinen Grund sieht.
„Hier jetzt in der Aufgeregtheit loszurennen und höhere Verwaltungsstrafen zu fordern, finde ich nicht richtig. Auch Verwaltungsstrafen müssen verhältnismäßig sein und würden ja immerhin dann jeden betreffen. Im Fall in der Kaigasse hat der Bauwerber jetzt mit einer Neubewilligung zu kämpfen und das bedeutet eine Verzögerung des Bauvorhabens von mindestens sechs Monaten, was auch erhebliche Kosten verursacht“, sagt Zauner im ORF-Interview.
SPÖ und Grüne für höhere Strafen bei Bauverstößen
Vergehen gegen den Schutz historischer Gebäude in der Salzburger Altstadt gehören strenger bestraft. Diese Forderung kommt jetzt von Sozialdemokraten und Grünen. Anlass dafür ist ein Haus in der Kaigasse, das vom Besitzer bei Umbauarbeiten entkernt worden ist. Aktuell drohen maximal 25.000 Euro Strafe. Zu wenig, sagen Kritiker, aber nicht alle sind dieser Meinungen.
Dass die Baustelle an der Kaigasse auf Monate stillstehen wird, davon geht man auch im Magistrat aus. Die zuständigen städtischen Behörden prüfen die Konsequenzen aus dem Fall jetzt. Ob sich auch bei den Strafen für solche Verstöße etwas ändern könnte, wird sich spätestens in der nächsten Landtags-Plenarsitzung in einem Monat, am 25. März, zeigen. Dort wollen sowohl Sozialdemokraten als auch Grüne ihre Anträge stellen.
Abriss war teilweise genehmigt
Die städtische Baubehörde musste in den letzten Tagen einiges an Kritik einstecken, weil sie den Abriss nicht früher gestoppt habe. Das will der Leiter der Baubehörde, Andreas Schmidbaur nicht so stehen lassen.
„Die Aussagen, die da auch medial getroffen wurden, sind aus unserer Sicht schwer nachvollziehbar, weil es einen bewilligten Teilabbruch dieses Gebäudes gegeben hat. Das heißt, die durchnässte Rückwand des Gebäudes war ordnungsgemäß zu entsorgen und auch die Teile der Deckenkonstruktionen, die nach dem Bombenschaden von 1945 erst errichtet wurden. Auch dazu gab es einen Teilabbruch“, so Schmidbaur.
Keinen Abbruchbescheid gab es für Mittelwände und Teile der Holztram- Decken, die dieses Gebäude trotz Bombenschäden noch immer in sich getragen hatten, ergänzt Schmidbaur. Aktuell steht nur mehr die Fassade des Altstadthauses. Der Bauherr – eine Firma aus dem Umfeld der Familie Mateschitz – habe sich mit dieser kompletten Entkernung des Hauses über den Baubescheid hinweggesetzt, hat die Stadt schon in der Vergangenheit betont.