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IMAGO/Nur/Photo/Majdi Fathi (Symboloto)
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Politik

Kriegsausbruch im Urlaub: Schutz vor Jobverlust

Rund 17.000 Österreicher halten sich derzeit in der Golfregion im Mittleren Osten auf, mehr als zweitausend seien Urlauber, heißt es. Wer wegen des Krieges nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann, ist arbeitsrechtlich vor Jobverlust geschützt. Es sind jedoch Regeln zu beachten.

Viele Urlauber, die derzeit beispielsweise in Dubai festsitzen, müssen weiterhin abwarten, wann sie wieder nach Hause reisen und an ihren Arbeitsplätzen erscheinen können.

Diese schwierige Lage sei aber gesetzlich geregelt, sagt Heimo Typplt, Leiter der Arbeitsrechtsabteilung der Arbeiterkammer: „Das ist ein klassischer Dienstverhinderungsgrund. Wenn ich ohne Verschulden nicht in die Arbeit zurückkehren kann, erhalte ich den Anspruch auf Entgelt, auch wenn ich nicht in die Arbeit komme. Und ich kann auch nicht entlassen werden.“

Arbeitgeber unverzüglich zu informieren

Eine Schonfrist nach der Rückkehr bestehe allerdings nicht, betont Typplt. Außerdem müssen Dienstnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über die eigene Lage verständigen, um der Arbeit nicht unentschuldigt fernzubleiben.