Das Wasser der Seen ist zwar in öffentlicher Hand, die Zugänge vielerorts für die Allgemeinheit aber nicht möglich. So sind beim Mattsee nur sechs Prozent des Ufers öffentlich erreichbar. Das zeigt eine Untersuchung der Arbeiterkammer über die sechs größten Seen in Salzburg.
„Über Jahre nichts Negatives, auch nichts Positives“
Ihr Umweltreferent Bernhard Baldinger betont, die Grundstücke rund um die Seen seien laut Grundbüchern überprüft worden. Im Vergleich sei der Privatbesitz über Jahrzehnte eher gleich geblieben: „Wir fordern, dass in Salzburg mehr frei zugängliche Seegrundstücke geschaffen werden.“
Peter Eder ist Präsident der Salzburger Arbeiterkammer: „Die Studie zeigt klar, dass sich nichts Negatives und nichts Positives entwickelt hat. Es gibt Bundesländer – vor allem Vorarlberg, Kärnten und Oberösterreich, die den freien Seezugang in den Verfassungsrang gehoben haben."
AK fordert Gesetz mit Verfassungsrang
In Vorarlberg ist für Fußgänger und Badegäste die Wegefreiheit am Ufer des Bodensees per Gesetz verankert. Der Zugang zu den Seen dürfe nicht vom Einkommen abhängen, sagt Eder: „Wir werden die Studie den Regierungsmitgliedern und den Klubs im Land zur Verfügung stellen. Und ein Vorschlag ist, dieses Thema in den Verfassungsrang zu heben. Das wäre mit einem Beschluss getan."
Lob für Stadt Zell am See
Eine erfreuliche Ausnahme ist laut AK der Zeller See (Pinzgau). Hier seien gut zwei Drittel des Ufers in öffentlicher Hand, es gebe drei kostenlose Seezugänge bzw. Strandbäder.