Chalet Hochalpschwendt
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Politik

Ermittlungen: Zweifelhafte Hof-Nutzung

Ein Bauernhof in Hollersbach (Pinzgau), der online als „Chalet“ zur Vermietung angeboten wird, ist ins Visier der Behörden geraten. Der Hof im Grünland werde augenscheinlich weder als Hauptwohnsitz genutzt noch landwirtschaftlich bewirtschaftet. Die Eigentümerin spricht dagegen von einer ordnungsgemäßen Privatzimmervermietung.

Auf AirBnB wird der Hof in erstklassiger Lage, mit Panoramablick ins Tal als „Chalet Hochalpschwendt“ für fünf Nächte um gut 4.700 Euro angeboten. Dabei gebe es „Zugang zum gesamten Haus“ so die Werbung.

Dabei ist das Gehöft mit drei Hektar Grünland in unmittelbarer Umgebung als Landwirtschaft gewidmet und eine Vermietung des gesamten Gebäudes – außer der Besitzer hat dort seinen Hauptwohnsitz und vermietet einzelne Privatzimmer – nicht zulässig, sagt Raumordnungssprecher Simon Heilig-Hofbauer (Grüne). Offensichtlich sei wieder einmal ein Bergbauernhof zu einem Luxuschalet umfunktioniert worden – entgegen den raumordnungsrechtlichen Vorschriften, so Heilig-Hofbauer.

Ermittlungen: Zweifelhafte Hof-Nutzung

Grüne sehen illegale touristische Vermietung

„Das ist ganz klar eine illegale Vermietung. Wir haben jetzt nachgefragt mittels einer Landtagsanfrage und dann ist plötzlich die Homepage offline genommen und wegen unserer Anfrage auch ein Strafverfahren eingeleitet worden“, sagt Heilig-Hofbauer.

Der Bauernhof befinde sich hier seit 40 Jahren, aber seit fünf Jahren würden landwirtschaftliche Förderungen für dessen Flächen von einem andereren Bauern beantragt. Damit seien die Grundstücke wohl verpachtet und die Hofeigentümerin bewirtschafte ihn selbst nicht, so die Schlussfolgerung der Grünen.

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Gemeinde Hollersbach hat Anzeige erstattet

Inzwischen hat die Gemeinde Hollersbach Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (Pinzgau) erstattet. Eigentlich ist an dieser Adresse ein Hauptwohnsitz gemeldet – dass jemand hier dauerhaft wohnen soll, während gleichzeitig das gesamte Haus zur Vermietung angeboten werde, sei aber nicht glaubhaft.

Der Bauernhof sei vor gut 20 Jahren nicht verkauft, sondern unter Ehegatten übergeben worden. Die Grundverkehrskommission sei deshalb nicht eingebunden gewesen. Die Eigentümerin teilt auf ORF-Anfrage mit, hier finde eine ordnungsgemäße Privatzimmervermietung statt und will keine weiteren Auskünfte erteilen.