Die Unterstützung werde de facto eingefroren, obwohl die Lage auf dem Wohnungsmarkt für manche schon jetzt kaum mehr zu stemmen sei, kritisiert die Salzburger Armutskonferenz. Die Wohnkosten seien in Salzburg so hoch, dass die Sozialhilfe mehr Unterstützung leisten müsse – das sei mit der Reform aber nicht der Fall, so Torsten Bichler vom Vorstand der Armutskonferenz.
Neuerungen etwa bei Erwerbsfähigen und Kindern
Die entscheidende Neuerung im geplanten Entwurf betrifft erwerbsfähige Antragsteller. Diesen wird nicht mehr automatisch der volle Betrag der 1.230 Euro zustehen. Österreicherinnen und Österreichern soll ein „Basisbetrag“ in Höhe von 1.016 Euro (82,6 Prozent des Grundbetrages) zustehen, Asylberechtigten hingegen nur einer von 861 Euro (70 Prozent).
Verschärft wird der Zugang zur Sozialhilfe auch für Menschen, die Werte- und Sprachkurse nicht nachweisen können. Ausgenommen von diesen Vorgaben sind nicht arbeitsfähige Menschen mit Behinderungen, Kinder, Personen mit Betreuungspflichten und Pensionisten. Bei Verletzung der Integrationspflichten oder mangelnder Bereitschaft, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, drohen Sanktionen: Hier ist eine Kürzung der Sozialhilfe um zumindest 25 Prozent vorgesehen, möglich ist laut den Regierungsangaben auch eine vollständige Streichung.
Kritik und vorsichtige Zustimmung für „Sozialhilfe Neu“
Bei Familien gibt es künftig bundesweit einheitliche fixe Förderhöhen beim ersten Kind. Ab dem fünften Kind reduziert sich die Sozialhilfe stark. Dazwischen (für Kind zwei bis vier) bleibt den Ländern Spielraum bei der Höhe der Sätze. Bisher war die Höhe der Kindersätze ungeregelt, die Länder gestalteten diese nach eigenem Ermessen. Mehr dazu unter Strengere Regeln und neue Kindersätze (orf.at, 22.10.2026)
Fürweger: „Prinzipiell nichts Toxisches“
Salzburgs Soziallandesrat Wolfgang Fürweger (FPÖ) sehe „prinzipiell nichts Toxisches“ in dem Gesetzesentwurf, inhaltlich habe er gute Ansätze gesehen, wie er gegenüber der APA erklärte. Die Länder sollten allerdings mehr Zeit erhalten, um den Gesetzesentwurf prüfen zu können. „Diese Zeit haben wir aber nicht“, kritisierte Fürweger. Die geplante Reform der Sozialhilfe gehe am Freitag vor den Herbstferien in Begutachtung, die Begutachtungsfrist sei außerdem auf drei Wochen verkürzt. Da bleibe nicht genügend Zeit, um Rückmeldungen einzuarbeiten, deshalb handle es sich um eine „Scheinbegutachtung“, meinte Fürweger. Er habe einen ordentlichen Feedback-Prozess vorgeschlagen mit einem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Februar statt am 1. Jänner 2027.
Länder haben finanziellen Spielraum
Der Bund gibt künftig Höchst- und Mindestsätze der Sozialhilfe vor, die die Länder nicht über- und unterschreiten dürfen. Dazwischen wird die politische Entscheidung fallen, wie viel die Länder an Sozialhilfe bezahlen. Zu diesem finanziellen Rahmen sagt Soziallandesrat Wolfgang Fürweger von der FPÖ: „Einen Korridor wie ihn jetzt der Bund vorgibt, sehe ich prinzipiell nicht ablehnend, weil er uns Flexibilität gibt. Als Politiker habe ich immer gerne Flexibilität anstelle von starren Regeln, weil wir dann auch für uns besser agieren können.“
Genaue Berechnungen stehen noch aus
Eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern, die wenig verdient, erhält derzeit – nach den Kriterien des Landes – rund 1.730 Euro an Sozialhilfe. Was die neuen Regelungen bedeuten, müssen Fachleute erst berechnen. Nach den Plänen von ÖVP, SPÖ und NEOS wird den Ländern nach dem Inkrafttreten des novellierten Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes (SH-GG) ein halbes bis dreiviertel Jahr Zeit zur Umsetzung gegeben. Prinzipielles Ziel ist eine stärkere Vereinheitlichung der aktuell je nach Bundesland unterschiedlichen Regelungen. Der Nationalratsbeschluss ist laut Regierungsangaben noch für November angepeilt.