An den Spielen des ORF Salzburg kann jede Radio Salzburg Hörerin, jeder Hörer unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen:
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die in den letzten drei Monaten bei keinem Spiel des ORF Salzburg gewonnen haben. Diese Einschränkung gilt auch für jede weitere Person aus dem gemeinsamen Haushalt des Gewinners. Bei Preisen im Wert von mehr als 1.000 Euro darf die Gewinnerin, der Gewinner erst nach einem Jahr wieder an einem Radio-Salzburg-Spiel teilnehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF, dessen Tochterfirmen und seiner konzernverbundenen Unternehmen sowie deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.
Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer stimmt zu, dass ihr/sein Name und allenfalls Foto vom ORF veröffentlicht werden kann. Sie/Er räumt an seinen mit der Teilnahme an dem Spiel in Zusammenhang stehenden schutzrechtsfähigen Leistungen dem ORF unentgeltlich und exklusiv sämtliche Verwertungsrechte, insbesondere der Sendung und Zurverfügungstellung in Bild, Ton und Wort zeitlich, territorial und sachlich uneingeschränkt ein.
Aus redaktionellen/programmtechnischen Gründen kann es jederzeit zu Änderungen im Ablauf, zu Verschiebungen und Absagen des Spiels kommen. Der ORF Salzburg ist stets um eine korrekte und technisch einwandfreie Abwicklung bemüht, dennoch können technische Gebrechen usw. die Durchführung verhindern. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer hat in solchen Fällen keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den ORF Salzburg.
Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme am jeweiligen Spiel diese Regeln an. Der ORF behält sich vor diese Spielregeln für einzelne Spiele abzuändern (z.B. Beschränkungen nach Region oder Alter). Von diesen Spielregeln abweichende Bedingungen bzw. konkrete Bedingungen zu einzelnen Spielen werden vom ORF Salzburg entweder On Air und/oder im Internet bekanntgegeben. Bei Verdacht auf Manipulationen behält sich der ORF das Recht vor, Teilnehmerin/Teilnehmer – ohne Angabe von Gründen – vom Spiel auszuschließen.
Die Gewinnerin/Der Gewinner nimmt zur Kenntnis, dass die Inanspruchnahme des Gewinns auf eigene Kosten und Gefahr erfolgt. Der Gewinnanspruch verfällt 3 Monate nach Verständigung der Gewinnerin/des Gewinners. Barablöse ist ausgeschlossen.
Über das Gewinnspiel kann kein Schriftverkehr geführt werden. Bei allen Spielen von Radio Salzburg ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Eine Haftung des ORF in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und dem gewonnenen Preis wird ausgeschlossen. Der ORF übernimmt insbesondere generell keinerlei Haftung aufgrund von etwaigen Schäden, die der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und den Personen, die den Gewinn gemeinsam mit der Teilnehmerin/dem Teilnehmer in Anspruch nehmen, durch sich selbst oder von Dritten zugefügt werden sowie die der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und die Personen, die den Gewinn gemeinsam mit der Teilnehmerin/dem Teilnehmer in Anspruch nehmen, Dritten zufügen (dazu zählen insbesondere Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Gewinns). Diesbezüglich wird der Teilnehmer den ORF schad- und klaglos halten.
Informationen gemäß Art 13 DSGVO
Verantwortlicher: Österreichischer Rundfunk, Landesstudio Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 49d, 5020 Salzburg (erreichbar unter s_direktion@orf.at)
Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten: datenschutz@orf.at
Zweck und Rechtsgrundlage: Ein Gewinnspiel ist eine Auslobung, weshalb die Verarbeitung zur Vertragserfüllung notwendig ist.
Dauer der Verarbeitung: Die Daten des Gewinners bzw. der Gewinnerin werden entsprechend den Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels gespeichert; jedenfalls aber bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Gewinn übergeben wird. Die Daten aller übrigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden am Ende des Gewinnspiels gelöscht.
Datenübermittlung: Der ORF bedient sich eines Auftragsverarbeiters, der die IT-Infrastruktur stellt und betreibt. Darüber hinaus kann eine Datenübermittlung insbesondere aufgrund steuerrechtlicher und unternehmensrechtlicher Bestimmungen an folgende Stellen erfolgen:
- Zuständige Verwaltungsbehörden, insbesondere Finanzamt
- Bundesanstalt „Statistik Österreich“ für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen (amtlichen) Statistiken
- Wirtschaftstreuhänder sowie weitere Stellen, deren Kontrolle der ORF unterliegt (wie zB Rechnungshof, Gebarungsprüfung nach ORF-G)
- Rechtsvertretung, Inkassobüro und Gerichte, sofern dies zur Rechtsverteidigung bzw. zur Rechtsdurchsetzung notwendig ist
Ihre Rechte: Soweit die Datenverarbeitung nicht der Verarbeitung für journalistische Zwecke im Sinne des § 9 Abs. 1 DSG unterliegt, stehen Ihnen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde (Barichgasse 40-42, 1030 Wien; Telefon: +43 1 52 152-0; E-Mail: dsb@dsb.gv.at)